Reisekostenrecht der Länder

Vorteile für Beamtinnen und Beamte sowie den öffentlichen Dienst ...mit speziellen Angeboten zu Geldanlage, Kredite, Sparen, Vorsorgen, Versichern: Vergleichen - Auswählen - Beste Konditionen sichern

 

Reisekostenrecht der Länder

.

Das Reiskostenrecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. In Bund und Ländern bestehen unterschiedliche Regelungen. Dennoch orientieren sich die meisten Länder bei ihren Reisekostengesetzen und Vorschriften zum Reisekostenrecht an den Bundesvorschriften. 

Wir bieten Ihnen in dieser Rubrik ausgewählte Rechtsvorschriften (Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften) zum Reiskostenrecht.

Zu den Ländern: Baden-Württemberg - Bayern - Berlin - Brandenburg - Bremen - Hamburg - Hessen - Mecklenburg-Vorpommern - Niedersachsen - Nordrhein-Westfalen - Rheinland-Pfalz - Saarland - Sachsen - Sachsen-Anhalt - Schleswig-Holstein - Thüringen -

 


 

 

Vorteile für Beamtinnen und Beamte sowie den öffentlichen Dienst ...mit speziellen Angeboten zu Geldanlage, Kredite, Sparen, Vorsorgen, Versichern: Vergleichen - Auswählen - Beste Konditionen sichern

 

Einfach Bild anklicken

Taschenbuch: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte

Das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" informiert auf rund 300 Seiten zum Beamtenrecht, z.B. Besoldung, Beihilfe und Beamtenversorgung. Daneben finden Sie Infos zum Nebentätigkeitsrecht bzw. dem Reisekosten- bzw. Umzugskostenrecht. Das Beamtenrecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Das Taschenbuch orientiert sich zumeist an den Vorschriften des Bundes, die vielfach auch in den Ländern gelten. Vom Bund abweichende Landesregelungen werden beispielhaft erläutert. >>>Hier kann das Taschenbuch für 7,50 Euro bestellet werden

Aus der Praxis für die Praxis: Tages-Seminar zur Beamtenversorgung für Mitarbeiter in Behörden und sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes. Auch für Personalräte geeignet


Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.reisekostenrecht.de © 2024