Rheinland-Pfalz: Landesreisekostengesetz (LRKG): Übersicht

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Rheinland-Pfalz: Landesreisekostengesetz (LRKG)

vom 24. März 1999, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23.09.2020 (GVBl. S. 535)


Inhaltsverzeichnis

§ 1 - Geltungsbereich 

§ 2 - Begriffsbestimmungen 

§ 3 - Reisekostenvergütung

§ 4 - Dauer der Dienstreise

§ 5 - Fahr- und Flugkostenerstattung

§ 6 - Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung 

§ 7 - Tagegeld und Aufwandsvergütung für Verpflegungsmehraufwendungen bei Dienstreisen

§ 8 - Übernachtungskostenerstattung und Aufwandsvergütung

§ 9 - Nebenkostenerstattung, Auslagenerstattung für Reisevorbereitungen

§ 10 - Reisekostenvergütung in besonderen Fällen

§ 11 - Erkrankung während einer Dienstreise

§ 12 - Verbindung von Dienstreisen mit anderen Reisen 

§ 13 - Vergütung bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort 

§ 14 - Pauschvergütung

§ 15 - Auslandsdienstreisen 

§ 16 - Reisen aus besonderem Anlass 

§ 17 - Trennungsgeld 

§ 18 - Gerichtsvollzieher- und Justizvollziehungsdienst 

§ 19 - Ermächtigungen 

§ 20 - Verweisungen 

§ 21 - In-Kraft-Treten 


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