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Rheinland-Pfalz: Landesreisekostengesetz (LRKG)
vom 24. März 1999, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23.09.2020 (GVBl. S. 535)
Inhaltsverzeichnis
§ 1 - Geltungsbereich
§ 2 - Begriffsbestimmungen
§ 3 - Reisekostenvergütung
§ 4 - Dauer der Dienstreise
§ 5 - Fahr- und Flugkostenerstattung
§ 6 - Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung
§ 7 - Tagegeld und Aufwandsvergütung für Verpflegungsmehraufwendungen bei Dienstreisen
§ 8 - Übernachtungskostenerstattung und Aufwandsvergütung
§ 9 - Nebenkostenerstattung, Auslagenerstattung für Reisevorbereitungen
§ 10 - Reisekostenvergütung in besonderen Fällen
§ 11 - Erkrankung während einer Dienstreise
§ 12 - Verbindung von Dienstreisen mit anderen Reisen
§ 13 - Vergütung bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort
§ 14 - Pauschvergütung
§ 15 - Auslandsdienstreisen
§ 16 - Reisen aus besonderem Anlass
§ 17 - Trennungsgeld
§ 18 - Gerichtsvollzieher- und Justizvollziehungsdienst
§ 19 - Ermächtigungen
§ 20 - Verweisungen
§ 21 - In-Kraft-Treten
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