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Reisekostenrecht der Länder
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Das Reiskostenrecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. In Bund und Ländern bestehen unterschiedliche Regelungen. Dennoch orientieren sich die meisten Länder bei ihren Reisekostengesetzen und Vorschriften zum Reisekostenrecht an den Bundesvorschriften.
Wir bieten Ihnen in dieser Rubrik ausgewählte Rechtsvorschriften (Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften) zum Reiskostenrecht.
Zu den Ländern: Baden-Württemberg - Bayern - Berlin - Brandenburg - Bremen - Hamburg - Hessen - Mecklenburg-Vorpommern - Niedersachsen - Nordrhein-Westfalen - Rheinland-Pfalz - Saarland - Sachsen - Sachsen-Anhalt - Schleswig-Holstein - Thüringen -
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Taschenbuch: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte
Das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" informiert auf rund 300 Seiten zum Beamtenrecht, z.B. Besoldung, Beihilfe und Beamtenversorgung. Daneben finden Sie Infos zum Nebentätigkeitsrecht bzw. dem Reisekosten- bzw. Umzugskostenrecht. Das Beamtenrecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Das Taschenbuch orientiert sich zumeist an den Vorschriften des Bundes, die vielfach auch in den Ländern gelten. Vom Bund abweichende Landesregelungen werden beispielhaft erläutert. >>>Hier kann das Taschenbuch für 7,50 Euro bestellet werden
Aus der Praxis für die Praxis: Tages-Seminar zur Beamtenversorgung für Mitarbeiter in Behörden und sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes. Auch für Personalräte geeignet