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Auslandsdienstreisen (Reisekostenrecht)
Reisekostenvergütung für Auslandsdienstreisen (§ 14 BRKG)
Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die Gewährung von Reisekostenvergütung nach der Auslandsreisekostenverordnung, soweit dort nicht abweichende Regelungen aufgrund der besonderen Verhältnisse bei Auslandsdienstreisen getroffen sind.