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Hamburgisches Reisekostengesetz (HmbRKG)
zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 4. April 2017 (HmbGVBl. S. 99, 106)
ABSCHNITT IV - Schlussvorschriften
§ 25 Verweisungen
Ist in Rechtsvorschriften auf Vorschriften oder Bezeichnungen Bezug genommen, die nach diesem Gesetz nicht mehr gelten, so treten an ihre Stelle die entsprechenden Vorschriften oder Bezeichnungen dieses Gesetzes.
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